Der Projektkontext
Das CARE (Citizens Consular Assistance Regulation in Europe, Regulierung konsularischer Unterstützung für europäische Bürger) Projekt ist eng verbunden mit der Europäischen Politik zur Schaffung und zum Schutz von Rechten der Unionsbürger.
Der Schwerpunkt des Projekts liegt im Recht der Unionsbürger, in einem Drittland konsularische wie diplomatische Hilfe zu erhalten. Dieses durch Artikel 20 EG-Vertrag begründete Recht muss eine Stärkung erfahren: mehrere von der Europäischen Kommission in der jüngeren Vergangenheit herausgegebene Dokumente (das Grünbuch "Der diplomatische und konsularische Schutz des Unionsbürgers in Drittländern" und der Aktionsplan 2007-2009) sowie Erklärungen des Europäischen Parlaments unterstreichen dies. Gemäß Artikel 20 kommt der Gesetzgebung sowie der Verwaltungspraxis jedes einzelnen Mitgliedstaates große Bedeutung in Hinblick auf den Grundsatz der Gleichbehandlung zu.
Artikel 20 normiert: "Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates." Die Umsetzung dieses Rechtes hängt in erster Linie von den Mitgliedstaaten ab. Sie sind es, die zunächst darüber entscheiden, wie sichergestellt wird, dass ihre Bürger das ihnen zustehende Recht auf diplomatische und konsularische Hilfe durchsetzen können. Nach dem Grundsatz der Gleichbehandlung betrifft diese Entscheidung in weiterer Folge alle Unionsbürger. Das CARE Projekt plant eine Bewertung der aktuellen einschlägigen Gesetzeslage in jedem der 27 Mitgliedstaaten. Nachdem zur Zeit keine vergleichbare Evaluierung vorhanden ist, hat die Europäische Kommission den Aufbau einer solchen als eines der zwischen 2007 und 2009 zu erreichenden Ziele definiert.
Nur wenn eindeutige und vollständige Informationen über die unterschiedliche nationale Anwendungspraxis vorhanden sind, kann das durch den EG-Vertrag sowie durch Artikel 46 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union begründete Recht gestärkt werden.
Ziele
Das Projekt will ein vollständiges Bild der Bestimmungen über diplomatische und konsularische Hilfe, die die 27 Mitgliedstaaten ihren Staatsangehörigen in Drittstaaten zur Verfügung stellen, erarbeiten. Dadurch wird der Kommission eine zügige und effiziente Umsetzung der im Aktionsplan 2007 - 2009 geplanten einschlägigen Initiativen ermöglicht. Weiters wird durch das Projekt sichergestellt, dass Unionsbürger sich ihrer Rechte vollständig bewußt werden, d.h. unter welchen Voraussetzungen und nach welchen Regeln diplomatische und konsularische Behörden anderer EU-Mitgliedsstaaten sie in Drittländern schützen, in denen ihr Heimatstaat nicht vertreten ist.
All dies fügt sich nahtlos in die Ziele der Kommission ein, die Grundrechte in der Europäischen Union zu fördern, speziell solche in Zusammenhang mit der Unionsbürgerschaft. Die Ziele der Kommission in diesem Bereich sind besonders wichtig, weil der Besitzstand der Gemeinschaft hier zur Zeit noch sehr beschränkt ist. Es kann somit angenommen werden, dass die Mitgliedstaaten noch weit davon entfernt sind, eine einheitliche Durchsetzung der Rechte der Unionsbürger auf zufriedenstellende Art und Weise zu garantieren.
Allgemeine Beschreibung des Projektes
Die Projektaktivitäten werden durch ein Netzwerk von Partnern durchgeführt, die nicht nur über Expertenwissen im Bereich der Rechtsinformatik sowie der Rechtsdokumentation verfügen, sondern auch im Öffentlichen Recht sowie im Europarecht. Die Partner haben sich verpflichtet, nationale Berichterstatter in allen Mitgliedstaaten zu identifizieren. Die Aufgabe dieser Länderberichterstatter besteht darin, die nationale Gesetzgebung zum diplomatischen und konsularischen Schutz zu sichten, die einschlägigen juristischen Texte zur Verfügung zu stellen (wenn möglich in digitaler Form) sowie einen englischsprachigen, einem vorgegebenen Format folgenden Bericht zu verfassen.
Die von den nationalen Berichterstattern verfassten Berichte werden in einem Zwischenbericht zusammen gefasst, die gesammelten Texte werden in einer Datenbank erfasst. Der Zwischenbericht sowie eine erste Version der Datenbank werden nach der halben Projektlaufzeit präsentiert. Der Zwischenbericht wird jene Kernfragen hervorheben, die in weiterer Folge umfassend behandelt werden müssen. Workshops und Seminare werden organisiert, um spezielle Themen zu erörtern. Die Sammlung von Texten sowie die Weiterentwicklung der Datenbank wird laufend fortgesetzt.
Besondere Bedeutung wird den Übersetzungen der Texte aus ihrer jeweiligen Ursprungssprache (alle EU Amtssprachen) in die englische sowie französische Sprache beigemessen. Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Workshops sowie Seminare wird am Ende des Projektes ein Endbericht verfasst. Weiters wird die Textdatenbank sowie die Website, die diese beinhaltet, der Kommission zugänglich gemacht.
Abbildung 1 Die durch das Partnernetzwerk durchgeführten Projektaktivitäten
Erwartete Ergebnisse
Das Projekt möchte zwei Hauptergebnisse erzielen. Das erste und unmittelbare Ergebnis betrifft die Bewusstseinsbildung. Diese erfolgt durch die Bereitstellung einer vollständigen Darstellung über die Behandlung des Projektthemas durch Gesetzgeber, Gerichte und Lehre. Im Bereich der Methodik ist das zweite Projektergebnis anzusiedeln. Das Projekt entwickelt eine Fachmethodik für den Einsatz von personellen und technischen Ressourcen. Auf diese kann in Zukunft zurück gegriffen werden, wenn es im Bereich der Menschenrechte darum geht, weitere Themen dahingehend zu bearbeiten, dass ein vollständiger und genauer Überblick über rechtliche Rahmenbedingungen erforderlich ist. Im Rahmen des Projektes werden erstellt:
- ein Bericht, der die vorhandenen rechtlichen Rahmenbedingungen in den 27 Mitgliedstaaten analysiert. Diese Analyse beinhaltet alle Fragen in Zusammenhang mit diplomatischem sowie konsularischem Schutz durch Nicht-Heimatstaaten. Sie erfolgt durch Überprüfung von Gesetzgebungen sowie gerichtlichen Entscheidungen, sowie Verwaltungsakten und Verwaltungspraxis.
- einer Datenbank, in der alle einschlägigen juristischen Texte (Gesetze, Verwaltungsakte, Judikatur, Verwaltungspraxis) gespeichert werden. Diese Texte werden in englischen sowie französischen Übersetzungen zur Verfügung stehen.
- eine mit mehrsprachiger Menüführung ausgestattete Website, die eine Datenbankabfrage via Internet erlauben wird. Die Website wird allen Unionsbürgern zugänglich sein.



Über das Projekt




