Jeder Unionsbürger genießt im Hoheitsgebiet eines dritten Landes, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, nicht vertreten ist, den diplomatischen und konsularischen Schutz eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates.

Das CARE Projekt

Das von der Europäischen Kommission 2006 präsentierte Grünbuch "Der diplomatische und konsularische Schutz des Unionsbürgers in Drittländern" setzt sich intensiv mit dem in Artikel 20 EG-Vertrag für alle Unionsbürger begründeten Recht auseinander. Aufgrund dieser Bestimmung kann ein Unionsbürger in einem Drittland, in dem sein Herkunftsmitgliedstaat keine diplomatische oder konsularische Vertretung unterhält, konsularischen Schutz eines anderen, vor Ort vertretenen Mitgliedstaates beanspruchen; und zwar nach denselben Bedingungen wie die eigenen Staatsangehörigen des vor Ort vertretenen Mitgliedstaates.

Im Grünbuch zeigt die Kommission Mittel und Wege auf, mit denen das in Artikel 20 EGV normierte Recht gestärkt werden könnte, zumal gegenwärtig nur wenige Europäische Bürger dieses Recht überhaupt kennen. Auch haben die Mitgliedstaaten bei weitem nicht alle Maßnahmen getroffen, die für eine einheitliche und flächendeckende Gewährung des Rechtes notwendig wären.

Mit der Publikation des Grünbuches eröffnete die Kommission eine breit angelegte öffentliche Konsultation zu diesem Themenkreis. Im Aktionsplan 2007-2009 "Der Beitrag der Europäischen Union zur Gewährleistung eines wirksamen konsularischen Schutzes in Drittländern" berichtet die Kommission von Ergebnissen der Debatte mit der Öffentlichkeit: Es habe sich gezeigt, dass es Unterschiede in Bezug auf den Umfang des konsularischen Schutzes gibt, den ein Mitgliedstaat seinen Staatsangehörigen gewährt. Diese Unterschiede könnten dazu führen, dass Artikel 20 EGV seine Wirkung nicht voll entfalten kann. Die Kommission würde die Rechtsvorschriften und Praktiken der Mitgliedstaaten auf dem Gebiet des Konsularschutzes prüfen und Umfang und Art der diesbezüglichen Unterschiede bewerten.

Das CARE (Citizens Consular Assistance Regulation in Europe, Regulierung konsularischer Unterstützung für europäische Bürger) Projekt unterstützt die Europäische Kommission bei ihrer angekündigten Prüfung und Bewertung; indem Folgendes erstellt wird:

  • ein Bericht, der die rechtlichen Rahmenbedingungen in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union analysiert
  • eine Datenbank, in der alle einschlägigen juristischen Texte aus allen Mitgliedstaaten zur Verfügung stehen

Die Datenbank wird allen Unionsbürgern über das Internet zur Verfügung stehen.